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Vergaberechtsreform in der öffentlichen Beschaffung

Das überarbeite Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) stellt nicht mehr den Preis in den Mittelpunkt, sondern bezweckt vor allem den wirtschaftlichen, ökologischen und nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel. Der Transparenz im Vergabeverfahren soll gefördert werden, ebenso ein wirksamer und fairer Wettbewerb.

In der Praxis stellen wir fest, dass einige Vergabestellen die neue Gesetzgebung rasch aufgenommen haben und heute entsprechend der Idee der Rechtreform auch umsetzen. Der Preis ist weiterhin wichtig, wird aber gegenüber den weichen Faktoren deutlich abgeschwächt. Die Qualität und Funktionalität wird weitgehendst stärker bewertet. Zudem rückt insbesondere auch die Nachhaltigkeit immer mehr in den Mittelpunkt, was wir ausserordentlich begrüssen.

Leider stellen wir jedoch fest, dass die neue Vergabereform noch nicht überall Einzug gehalten hat. Insbesondere Vergabestellen, die nicht regelmässig ausschreiben, haben in der Praxis Mühe die weichen Faktoren richtig zu beurteilen. Auch tut man sich mit dem Thema Nachhaltigkeit schwer. Es fehlt teilweise das Wissen, zum Beispiel welche Zertifikate und Audit-Berichte wie zu beurteilen und zu bewerten sind. Bei diesem Thema können Richtlinien helfen. Verschiedene neutrale Fachgruppen haben Checklisten und Hilfsmittel erstellt, welche unabhängig und effizient angewendet werden können. Gerne können Sie diese bei uns beziehen.